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Die Tokenisierung beschreibt die Digitalisierung von Assets. Das ermöglicht in erster Linie sowohl institutionellen Anlegern als auch Privatanlegern die Investition in bislang illiquide Vermögenswerte. Herausragendes Beispiel für die Tokenisierung von Vermögenswerten sind Kryptowährungen wie Bitcoin.
Die Digitalisierung greift in allen Lebensbereichen um sich und macht auch vor der Vermögensverwaltung nicht halt – warum sollten Vermögenswerte an sich nicht auch digitalisiert werden? Einer der wichtigsten Begriffe dafür ist die Tokenisierung. Dabei handelt es sich laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin um die digitalisierte Abbildung eines (Vermögens-)Wertes inklusive der in diesem Wert enthaltenen Rechte und Pflichten sowie dessen hierdurch ermöglichte Übertragbarkeit. Als Token wiederum bezeichnet man zufolge der BaFin eine digitalisierte Form von Vermögenswerten. „Ihm wird eine bestimmte Funktion oder ein bestimmter Wert zugesprochen. Weitreichende Einsatz- und Erscheinungsformen sind denkbar.“
Die deutsche Politik begleitet die Tokenisierungs-Bestrebungen der Finanzbranche eng. So hat die Bundesregierung das Potenzial der Tokenisierung erkannt und im Dezember 2020 den zweiten Entwurf eines elektronischen Wertpapiergesetzes vorgestellt. Seit Anfang Juni 2021 ist das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) in Kraft. Mit der Etablierung digitaler Wertpapiere wurde einer der zentralen Bausteine der Blockchain-Strategie der Bundesregierung umgesetzt.
Apropos: Tokenisierung basiert auf der Blockchain-Technologie als Ansatz für „Decentralized Finance“, das nicht auf zentrale Finanzintermediäre wie Makler, Börsen oder Banken angewiesen ist, um traditionelle Finanzinstrumente anzubieten. „Blockchains sind fälschungssichere, verteilte Datenstrukturen, in denen Transaktionen in der Zeitfolge protokolliert, nachvollziehbar, unveränderlich und ohne zentrale Instanz abgebildet sind. Mit der Blockchain-Technologie lassen sich Eigentumsverhältnisse direkter und effizienter als bislang sichern und regeln, da eine lückenlose und unveränderliche Datenaufzeichnung hierfür die Grundlage schafft“, schreibt die BaFin.
Der rechtliche Hintergrund: Bisher waren Finanzinstrumente, die zivilrechtlich als Wertpapiere gelten, in einer Urkunde zu verbriefen. Die Papierurkunde ist Anknüpfungspunkt für die sachenrechtlichen Übertragungstatbestände und sie trägt unter anderem dem Verkehrsschutz potenzieller Erwerber Rechnung, heißt es beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Um die Verkehrsfähigkeit von Wertpapieren und den rechtssicheren Erwerb gleichwohl zu gewährleisten, bedürfe es eines geeigneten Ersatzes der Papierurkunde, zum Beispiel durch Eintragung in ein Register auf Basis der Blockchain-Technologie. Das sei eben durch das eWpG gelungen.
Durch die neue Regelung werde aufsichtsrechtliche Klarheit geschaffen: „Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird die Erbringung der Emission und das Führen dezentraler Register als neue Finanzdienstleistungen nach dem eWpG, dem KWG und der Zentralverwahrer-Verordnung überwachen. Der Entwurf unterscheidet zwischen der Führung eines zentralen elektronischen Wertpapierregisters durch einen Zentralverwahrer sowie der Führung von unter anderem durch Distributed-Ledger-Technologien ermöglichten Registern zur Begebung elektronischer Schuldverschreibungen.“
Laut der Studie „Blockchain und Tokenisierung – Disruption des Finanzsystems durch Krypto-Assets und Decentralized Finance (DeFi)“ des FERI Cognitive Finance Institutes gilt: Die Tokenisierung verändert das Finanzsystem radikal. Mit der Einführung sogenannter „Krypto-Assets“ erreicht die Digitalisierung der Finanzwelt die nächste Stufe. Speziell die „Tokenisierung“, also die Möglichkeit, reale Vermögenswerte in virtuelle Einheiten umzuwandeln und über die Blockchain zu handeln, werde Kapitalmärkte und Finanzindustrie radikal verändern, berichtet FERI. “
Im Detail heißt es: „Die Tokenisierung von Assets ermögliche es, Bruchteile an einem beliebigen Vermögenswert in digitaler Form zu erwerben. Dies erweitere nicht nur das Anlageuniversum für etablierte Investoren und schaffe Opportunitäten, etwa in neuen Märkten wie Kunst, Musik oder intellektuellen Eigentumsrechten. Es würde dadurch auch neuen Anlegergruppen der Zugang zu Assetklassen eröffnet, die zuvor außerhalb ihrer Reichweite lagen. Die Digitalisierung von Assets in einer Blockchain-Infrastruktur biete zudem hohe Zeit- und Effizienzgewinne im Handel mit Vermögenswerten.“
Aber wie sieht die Investmentwelt bei der Tokenisierung tatsächlich aus? Wohl das noch immer wichtigste Beispiel für tokenisierte Vermögenswerte sind Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether. Die Bandbreite ist heute wesentlich größer. Von Immobilien und Schiffen über direkte Unternehmensfinanzierungen bis hin zu Sammlerwerten wie Kunst, Whisky, Oldtimer oder Luxusuhren: Die Tokenisierung wird das Angebot von Finanzprodukten und dazugehörigen Services erheblich erweitern und strukturell verändern.
Diese Entwicklung wird sich fortsetzen. Eine Studie des Weltwirtschaftsforums (WEF) geht davon aus, dass bis 2029 etwa zehn Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) tokenisiert sein werden. Dieser Wert beläuft sich demnach auf mehr als zehn Trillionen US-Dollar. Insgesamt erwarten Experten, dass die Marktgröße der Europäischen Union für tokenisierte Vermögenswerte im Jahr 2024 1,4 Billionen Euro erreichen wird.
Insofern sind tokenisierte Assets sehr interessant für den breiten Markt. Durch die Tokenisierung ist die Teilhabe je nach Angebot schon mit wenigen 100 oder 1000 Euro möglich. Das bedeutet, dass Anleger sehr gut sehr breit streuen können – leichter kann Diversifikation kaum funktionieren.
Eine Umfrage von ARGENTUM Asset Management zeigt dementsprechend, dass viele Anleger dementsprechend auch der Tokenisierung von Investmentfonds offenstehen. 70 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass es sinnvoll sei, auch bei der Fonds-Tokenisierung „First Mover“ zu sein. 22 Prozent wollen zunächst beobachten, sieben Prozent sind unschlüssig.
Photo by Hitesh Choudhary on Unsplash
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